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| §1 Allgemeines |
| 1.1 |
Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige - Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. |
| 1.2 |
Der Besteller ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt haben oder wenn die Lieferung ausgeführt ist. |
| 1.3 |
Sofern auf die Bestellung ein Vertragsschluss nicht binnen der vorgenannten Frist zustande kommt, ist der Besteller verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen und Muster, unverzüglich auf seine Kosten an uns zurück zu geben. |
| 1.4 |
Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden, insbesondere auch mündliche Zusicherungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich; Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten. |
| 1.5 |
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei einem Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, die von uns genannten Preise zu berichtigen. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an uns binnen 1 Woche nachdem wir ihn hiervon in Kenntnis gesetzt haben, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. |
| 1.6 |
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller dazu unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung. |
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§ 2. Preise und Zahlung
| 2.1 |
Sämtliche Preise sind - soweit nichts anderes vermerkt - in Euro ausgewiesen. |
| 2.2 |
Die Preise verstehen sich freibleibend ab Werk ohne Verpackung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| 2.3 |
Transportversicherung und Einwegverpackung werden berechnet; Verpackungen werden nicht zurück genommen. |
| 2.4 |
Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen - vor allem, wenn ab Vertragsabschluss die Werkstoffpreise oder Löhne gestiegen sind oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, Herstellung oder Vertrieb verteuern. |
| 2.5 |
Die Bezahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto zu erfolgen. Reparaturen sind sofort netto zahlbar. |
| 2.6 |
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die nicht rechtzeitige Zahlung einer Lieferung oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir zum Anlass nehmen, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. |
| 2.7 |
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. |
§ 3. Lieferung, Versand und Gefahrtragung
| 3.1 |
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Veränderungen an Modellen und Abweichungen von den Katalogangaben behalten wir uns vor. |
| 3.2 |
Teillieferungen sind zulässig. |
| 3.3 |
Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche bei Überschreitung der Lieferfrist und das Recht des Bestellers, auf Grund dessen vom Vertrag zurückzutreten, sind ausgeschlossen. |
| 3.4 |
Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. |
| 3.5 |
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt. |
| 3.6 |
Der Versand erfolgt - auch bei Teillieferungen - auf Kosten des Bestellers, soweit nichts anderes vereinbart wird. |
| 3.7 |
Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Bestellers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. |
§ 4. Abnahme des Liefergegenstandes/Abwicklung von Abrufaufträgen
| 4.1 |
Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder verzichtet der Besteller auf sie, sind wir berechtigt, ihm die Ware zuzusenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. Die Ware gilt in diesen Fällen als geliefert. |
| 4.2 |
Gerät der Besteller mit der Abnahme der Kaufgegenstandes in Verzug (Verzug tritt ein durch Verstreichen des festgelegten Abnahmedatums oder durch eine schriftliche Aufforderung zur Abnahme, verbunden mit einer Fristsetzung), so sind wir - nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. |
| 4.3 |
Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten durch Abruf abzuwickeln, ansonsten sind wir berechtigt, bei inzwischen eingetretenen Preissteigerungen eine Nachbelastung vorzunehmen. |
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§ 5. Eigentumsvorbehalt
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Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. |
| 5.1 |
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. |
| 5.2 |
Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Besteller verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden. |
| 5.3 |
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. |
| 5.4 |
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. |
| 5.5 |
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. |
| 5.6 |
Wir sind berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurück zu verlangen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. |
§ 6. Gewährleistung, Schadenersatz
| 6.1 |
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser etwaige Mängel unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels uns gegenüber rügt. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Anzeige bei uns. |
| 6.2 |
Mängelgewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten seit Gefahrenübergang. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. |
| 6.3 |
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - vom Vertag zurück treten oder die Vergütung mindern. |
| 6.4 |
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - insbesondere übermäßige Beanspruchung -, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen wie Dichtungen, Packungen, Federn, Manometer, Teile aus Gummi oder Kunststoff, Kugellager usw. |
| 6.5 |
Für aufgrund unsachgemäß und/oder ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware auftretende Mängel und weitergehende Schäden besteht keine Haftung. |
§ 7. Sonstiges
| 7.1 |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten, ist der Hauptsitz von Medtronic. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz zu verklagen. |
| 7.2 |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht. |
| 7.3 |
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. |
| 7.4 |
Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten des Bestellers im Hause mittels EDV. |
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